April 2020

Da ich nun seit fast einem Jahr von zu Hause aus arbeite, betrifft mich die Ausgangssperre weniger, abgesehen von dem unvermeidlichen allgemeinen Rückgang aller Aktivitäten. Und dass der Postdienst nicht mehr normal funktioniert.

In jedem Fall hat das Amt für Dolmetscher und Sprachen, das zum Außenministerium gehört und für die Qualifikation der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher zuständig ist, bestätigt, dass die eingescannten Kopien der beglaubigten Übersetzungen für die Dauer der Ausgangssperre voll gültig sind. In der Vergangenheit haben bereits schon viele Regierungsbehörden den Betroffenen erlaubt, eine gescannte Kopie der Übersetzung zuzusenden, ohne die Originalübersetzung vorlegen zu müssen.

Ich erinnere daran, dass ich seit Juli kein Büro mehr im Zentrum habe, obwohl mich die Kunden immer noch unter der gleichen Telefonnummer und E-Mail vormittags kontaktieren können. Ich behalte auch die Faxnummer. Zudem habe ich kürzlich eine WhatsApp-Nr. eingerichtet, unter der Sie mich kontaktieren können.