
Am 8. Mai trete ich in den Ruhestand und werde mich daher anderen, nicht gewinnorientierten Tätigkeiten widmen, abgesehen von einigen Aufträgen von Privatpersonen, die fast schon zu Freunden geworden sind und mich alle zwei bis drei Jahre für eine Übersetzung wegen irgendeiner amtlichen Angelegenheit kontaktieren.
Bis dahin können Sie mich morgens von Montag bis Freitag kontaktieren, außer donnerstags. Sie können mir auch eine Nachricht über WhatsApp hinterlassen.
Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie mich mit Hilfe der Suchmaschine (Name und Familiennamen eingeben).
Ich arbeite von zu Hause aus:
Übersetzungen
versende ich per E-Mail und beglaubigte Übersetzungen per Post oder
Einschreiben. Ich kann auch beglaubigte Übersetzungen mit elektronischer
Unterschrift senden.
Bitte
beachten Sie, dass eine beglaubigte Übersetzung ein offizielles
Dokument ist, dem eine Kopie des übersetzten Dokuments beigefügt werden
muss. Ein Foto gilt nicht als Kopie. Wenn Sie keinen Scanner haben,
können Sie eine gescannte Kopie bei jedem Copyshop oder auch Papierwarengeschäft
bestellen. Und wenn es dringend ist, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon
und einer App eine gescannte Kopie in ausreichender Qualität erhalten.
Meine Arbeitszeitorganisierung enthält immer
eine Zeit für Notfälle. Wenn das Dokument also nicht sehr lang oder sehr
komplex ist, können Sie damit rechnen, die Übersetzung kurzfristig zu erhalten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich vormittags
telefonisch (außer Donnerstag) erreichen, oder wenn nicht, können Sie mir eine Nachricht
per Whatsapp oder E-Mail hinterlassen, und ich werde mich so
schnell wie möglich bei Ihnen melden. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren
Namen anzugeben!